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Rechtsberatung

Der Rechtsanwalt Thomas Kirschner bietet Ihnen als Rechtsbeistand eine umfängliche Rechtsberatung zum Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.

 

Rechtsberatung Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht in Deutschland beinhaltet u.a. die erforderlichen Rechtsnormen und Maßnahmen für die funktionierenden Rechtsbeziehungen aller am Wirtschaftsleben involvierten Unternehmen, juristischen Personen und staatlicher Institutionen. Die Beratung durch einen Anwalt Wirtschaftsrecht kann im Wirtschaftsrecht sowohl firmenrechtliche, öffentlichrechtliche als auch privatrechtliche juristische Belange betreffen. Zum Betätigungsfeld vom Anwalt für Wirtschaftsrecht gehören das Kartellrecht, das Handelsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Arbeitsrecht und das Gesellschaftsrecht. Das Wirtschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet mit Strafrecht, Privatrecht und Öffentlichem Recht. Somit betrifft es auch jeden Beteiligten am Wirtschaftsleben. Das Wissen der rechtlichen Bestandteile und Paragraphen im Wirtschaftsrecht  sind wichtig für die erfolgreiche Anwendung im Wirtschaftsleben. Beratung und Unterstützung erhalten Sie vom Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht Thomas Kirschner.

Das Wirtschaftsrecht schafft für alle wirtschaftlichen Aktivitäten und Bestrebungen eine juristische Ordnung mit festen Regeln. Es ist mit dem Wirtschaftsprivatrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht, dem Wirtschaftsverfassungsrecht, dem europäischen Wirtschaftsrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht somit der Oberbegriff für die juristischen Grundlagen der Wirtschaftspolitik. Das erfolgreiche Agieren am Markt ist langfristig nur gewährleistet, wenn die Grundlagen des Wirtschaftsrechts bekannt sind und beachtet werden. Mit erfahrenen Wirtschaftsjuristen kann Sie die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Kirschner umfänglich beraten.

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Rechtsberatung Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst in der Rechtswissenschaft in Deutschland privatrechtliche Personenvereinigungen bzw. Gesellschaftsformen, welche zur Erreichung von organisatorischen, wirtschaftlichen oder geschäftlichen Zwecken gegründet werden. Ihr Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Thomas Kirschner kennt alle anzuwendenden Rechtsquellen, für Personenhandelsgesellschaften (OHG & KG) das Handelsgesetzbuch, für Aktiengesellschaften das Aktiengesetz, für Gesellschaften bürgerlichen Rechts das Bürgerliche Gesetzbuch und für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das GmbH-Gesetz.

Als wichtigste Gesellschaftsformen wären zu nennen: die Personengesellschaften (z.B. GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts, KG Kommanditgesellschaft, oHG offene Handelsgesellschaft), Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine), die Kapitalgesellschaften (AG Aktiengesellschaft, eG eingetragene Genossenschaft, GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie deren Mischformen (z.B. AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG). Das Gesellschaftsrecht stellt insofern kein einzelnes Gesetz dar, sondern es besteht aus diversen einzelnen Gesetzen, welche die externen und internen Verhältnisse der Gesellschaften und deren Zweckverfolgung charakterisieren. Gern berät Sie unser Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht zu allen Fragen.

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Rechtsberatung Handelsrecht

Handelsrecht

Die Unternehmer im Sinne ordentlicher Kaufleute unterliegen in Deutschland dem Handelsrecht, welches alle wesentlichen Belange der Geschäftstätigkeit regelt. Die einzelnen gesetzlichen Regelungen für Kaufleute sind dabei im Handelsgesetzbuch (HGB) festgeschrieben. Das Handelsrecht findet seine Anwendung für Industrie, Handwerk und viele Dienstleister. Somit ergänzt das Handelsgesetzbuch das Bürgerliche Gesetzbuch. Die notwendige Beratung bietet Ihnen ein versierter Rechtsanwalt Handelsrecht. In der Zivilprozessordnung finden sich weitere ergänzende Rechtsvorschriften zum Handelsrecht. Für die Kaufleute im Handelsgewerbe gelten zum Zwecke der Gewinnerzielung dauerhaft weitreichende Privilegien, aber auch diverse Pflichten. Alle wesentlichen Informationen zu den Kaufleuten und Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen.

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Rechtsberatung Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Die Rechte von Gläubigern bei einer Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der Schuldner werden in Deutschland vom Insolvenzrecht abgedeckt. Wenn der Schuldner finanziell nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen zur Zahlung seiner Kredite und Schulden nachzukommen, spricht man von einer s.g. Bankrotterklärung gegenüber seinen Gläubigern. Ein sich daraus ergebendes Insolvenzverfahren mit einem Anwalt Insolvenzrecht hat langfristig das Ziel, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Insolvenzrecht wird sowohl bei Einzelpersonen als auch bei Firmen angewendet, häufig durch eine Liquidation des Unternehmens.

Ein Insolvenzverfahren kann das Ziel verfolgen, eine Firma zu sanieren, um somit den Geschäftsbetrieb fortführen zu können. Unter Mitwirkung von einem Insolvenzanwalt sollen dabei die betroffenen Gläubiger im Rahmen der ökonomischen Möglichkeiten teilweise finanziell befriedigt werden. Grundlage dafür ist jeweils ein Insolvenzplanverfahren. Dabei sollen alle Gläubiger gleich behandelt werden. Privatpersonen soll im Rahmen einer Insolvenz mit einer Restschuldbefreiung eine realistische Chance für einen finanziellen Neuanfang gegeben werden.

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Rechtsberatung Arbeitsrecht

Rechtsberatung Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht, welches die gesetzlichen Verhältnisse zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern regelt, wird durch eine Vielzahl einzelner Rechtsquellen charakterisiert. Dazu zählen neben dem Grundgesetz beispielsweise auch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Mindestlohngesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Mitbestimmungsgesetz, das Tarifvertragsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie inzwischen auch das Europarecht. Auch für einen versierten Arbeitsrecht Anwalt ist das ein komplexes Rechtsgebiet, welches ständigen Veränderungen und Ergänzungen unterliegt. Die Grundlage im Arbeitsrecht bildet hauptsächlich der Arbeitsvertrag, der die rechtlichen Details zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festschreibt. Eine juristische Beratung durch einen Fachanwalt Arbeitsrecht ist geboten, weil nahezu jeder Arbeitsvertrag von diversen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen flankiert sein kann.

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Erbrecht

Erbrecht

Die Rechtsnormen, welche die Übertragung des Vermögens einer Person nach dessen Tod auf andere Personen regeln, sind im Erbrecht festgeschrieben. Es stellt für den Erblasser ein Grundrecht dar, über die Verteilung seines Eigentums nach seinem Tod zu bestimmen. Im Grundgesetz wird dieses Recht garantiert. Das eigentliche Erbrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und ist von außerordentlicher wirtschaftlicher und individueller Bedeutung. Das jährlich in Deutschland vererbte Vermögen ist enorm und bedarf häufig aus gutem Grund einer Beratung und Begleitung von einem Rechtsanwalt für Erbrecht. Auch über die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Erbschaftsteuergesetzes kann Sie ein erfahrener Erbrecht Anwalt juristisch beraten.

Insofern vom Erblasser im Vorfeld kein gültiges Testament verfasst wurde, wird die gesetzliche Erbfolge für natürliche Personen angewendet. Dabei werden neben den Pflichtteilsberechtigten, den unmittelbaren Verwandten auch Ehegatten berücksichtigt. Dabei kann der Erblasser seinen Willen durch eine andere Person, z.B. einen Rechtsanwalt Erbrecht durchsetzen lassen, welcher dann als Testamentsvollstrecker den Nachlass verwaltet. Der Erbschein wird durch das Amtsgericht ausgestellt und legitimiert die Erben bzgl. der Erbfolge.

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Vertragsrecht

Rechtsberatung Vertragsrecht

Alle notwendigen Rechtsnormen für Vertragsabschlüsse und die Abwicklung von Verträgen sind im Vertragsrecht festgeschrieben. Um Auseinandersetzungen wegen Vertragsverletzungen oder evtl. ungültigen Bestandteilen innerhalb eines Vertrages vorzubeugen, wird die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht empfohlen. Den rechtlichen Rahmen im Vertragsrecht bilden die im Vertrag fixierten Willenserklärungen der Vertragspartner. Das Vertragsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und bildet die Grundlage für die Wirksamkeit aller geschlossenen Verträge. Die Vertragsunterlagen mit den einzelnen Paragraphen werden i.d.R. von einem erfahrenen Fachanwalt Vertragsrecht vorbereitet, wobei die Vorstellungen aller Vertragspartner Berücksichtigung finden.

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